Wir freuen uns, dass du dich für eine Mitgliedschaft bei uns interessierst. Wenn du dir noch nicht sicher bist, laden wir dich herzlich ein, uns kennenzulernen. Für Auskünfte oder Fragen steht dir unser Vorstand zur Seite. Du erreichst ihn per Mail unter:
Nachfolgend möchten wir dir unsere Mitgliedschaftsformen und das Aufnahmeverfahren erläutern.
vorläufiges Mitglied | Neue erwachsene Mitglieder stellen zunächst den Antrag auf vorläufige Mitgliedschaft. Diese gilt für zwei bis drei Jahre. Vorläufige Mitglieder sind noch nicht stimmberechtigt, nutzen den Verein aber bereits aktiv und beteiligen sich am Vereinsleben. Für die Aufnahme in diesen Status ist die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung erforderlich. |
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ordentliches Mitglied | Die ordentlichen Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Sie nutzen den Verein aktiv und beteiligen sich am Vereinsleben. Ein Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft setzt eine vorläufige Mitgliedschaft für zwei bis drei Jahre voraus. Für die Aufnahme in diesen Status ist die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung erforderlich. |
Jugendmitglied | Die Jugendmitgliedschaft gilt für Mitglieder unter 18 Jahren. Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs geht der Status automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft über. |
Förderndes Mitglied | Personen, die den Verein nicht aktiv nutzen, sondern lediglich die Ziele des SSVaW fördern möchten, können förderndes Mitglied werden. Für die Aufnahme in diesen Status ist keine Teilnahme an einer Mitgliederversammlung erforderlich. |
1. Dokumente ausfüllen
Lade dir die nachfolgenden Dokumente herunter und fülle sie aus. Das geht entweder digital mit deinem PDF-Programm oder ausgedruckt.
2. Antrag einreichen
Schicke per E-Mail oder postalisch deine Antragsdokumente (Aufnahmeantrag, Datenschutzerklärung, SEPA-Lastschriftmandat, Lichtbild – optional) an unseren Vorstand. Einen Liegeplatz in unserem Hafen kannst du gern formlos gleich mit beantragen. Nenne uns hierfür bitte deinen Bootstyp und die Abmessungen.
3. Einladung zur Vorstandssitzung
Gilt nur zur Aufnahme von vorläufigen Mitgliedern. Um dich besser kennenzulernen, lädt dich der Vorstand per E-Mail zur nächsten Vorstandsitzung ein.
4. Vorstellung in der nächsten Mitgliederversammlung
Gilt nur zur Aufnahme von vorläufigen und ordentlichen Mitgliedern. Über deinen Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung. Hierfür ist es notwendig, dass du persönlich an der Versammlung teilnimmst. Wir bitten dich in der Versammlung um eine kurze Vorstellung. Du wirst per E-Mail zur Mitgliederversammlung eingeladen.
5. Nutzung des Vereins zwischen Antragstellung und nächster Mitgliederversammlung
Unsere Mitgliederversammlung findet zwei Mal pro Jahr statt – die Termine werden auf unserer Homepage, per E-Mail und im Schaukasten des Vereins bekanntgegeben. Falls du unseren Verein schon vor deiner Aufnahme nutzen oder bei unseren Veranstaltungen teilnehmen möchtest, kann eine Ausnahmeregelung getroffen werden. Bitte wende dich hierfür formlos an unseren Vorstand.